Mitgliedschaft

Mitglied des Vereines können alle physischen Personen für sich (Einzelmitgliedschaft), der Ehegatte/die Ehegattin (Lebensgefährte/Lebensgefährtin) und die im gemeinsamen Haushalt lebenden, nicht selbst erhaltungsfähigen Personen (Familienmitgliedschaft) werden, die ihren Wohnsitz in Hörbranz haben. Die Mitgliedschaft wird durch die Beitrittserklärung und die Zahlung des Mitgliedsbeitrages erworben. Um sich für den Krankenpflegeverein Hörbranz anzumelden, schicken Sie uns einen Antrag mit Name, Anschrift, Telefonnummer und Emailadresse oder füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus.

Es werden Ihnen dann Unterlagen und ein Zahlschein zugesandt. Durch die Einzahlung des Mitgliedsbeitrags von EURO 38,- werden Sie Mitglied des Krankenpflegevereins. Bei Neueintritt und gleichzeitiger Inanspruchnahme der Hauskrankenpflege muss einmalig ein erhöhter Mitgliedsbeitrag (190€) bezahlt werden.

Danke für Ihr Interesse.