Mitgliedschaft

Mitglied des Vereines können alle physischen Personen für sich (Einzelmitgliedschaft), der Ehegatte/die Ehegattin (Lebensgefährte/Lebensgefährtin) und die im gemeinsamen Haushalt lebenden, nicht selbst erhaltungsfähigen Personen (Familienmitgliedschaft) werden, die ihren Wohnsitz in Hörbranz haben. Die Mitgliedschaft wird durch die Beitrittserklärung und die Zahlung des Mitgliedsbeitrages erworben. Um sich für den Krankenpflegeverein Hörbranz anzumelden, schicken Sie uns einen Antrag mit Name, Anschrift, Telefonnummer und Emailadresse oder füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus.

Es werden Ihnen dann Unterlagen und ein Zahlschein zugesandt. Durch die Einzahlung des Mitgliedsbeitrags von derzeit € 40,- werden Sie Mitglied des Krankenpflegevereins.

Achtung: Wenn sie beim Neueintritt das sechzigste Lebensjahr überschritten haben wird einmalig ein erhöhter Mitgliedsbeitrag (dzt. €120.- ist gleich dreifacher Mitgliedsbeitrag) eingehoben.

Bei Neueintritt und gleichzeitiger Inanspruchnahme der Hauskrankenpflege wird ebenfalls einmalig ein erhöhter Mitgliedsbeitrag (dzt. €200.- ist gleich fünffacher Mitgliedsbeitrag) eingehoben.

Danke für Ihr Interesse.